Telemedizin & Privatpraxis – Hinweise zur Fernbehandlung
PD Dr. Dr. med. Dr. med. dent. habil. Gregor Raschke – Arzt und Zahnarzt
Die ärztliche Beratung und Behandlung im Rahmen dieser Praxis erfolgt ausschließlich im Rahmen einer Fernbehandlung (Online- und Telefonkontakt), soweit diese im Einzelfall medizinisch vertretbar ist.
Eine körperliche Untersuchung findet nicht statt. Die medizinische Einschätzung basiert ausschließlich auf den vom Patienten übermittelten Informationen (z.B. Anamnese, Befunde, Fotografien).
Die Fernbehandlung ist nicht in allen Fällen geeignet. Insbesondere bei akuten Beschwerden, Notfällen oder unklaren/sich verschlechternden Symptomen ist eine unmittelbare persönliche ärztliche Untersuchung vor Ort zwingend erforderlich.
Patientinnen und Patienten werden vor Beginn der Behandlung über die Besonderheiten der ausschließlichen Fernbehandlung aufgeklärt. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass:
Die Entscheidung über die Durchführung einer Fernbehandlung erfolgt stets im Einzelfall nach ärztlicher Prüfung unter Berücksichtigung von medizinischer Vertretbarkeit, Dringlichkeit und Vollständigkeit der anamnestischen Angaben.
Eine Fernbehandlung ist nicht geeignet bei akuten Notfällen, unklaren lebensbedrohlichen Symptomen sowie Fällen, die zwingend eine körperliche Untersuchung erfordern. In diesen Fällen erfolgt eine Empfehlung zur unmittelbaren persönlichen Vorstellung oder Notfallversorgung.
In unserer Praxis beraten wir Sie anhand der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen, der von Ihnen geschilderten Beschwerden und des individuellen Gesprächs. Die Irisdiagnostik und die Traditionelle Europäische Medizin (TEM) sind komplementärmedizinische, ergänzende Verfahren. Beide ersetzen keine schulmedizinische Diagnostik oder Therapie.
Die Irisdiagnostik und TEM gehören nicht zu den wissenschaftlich allgemein anerkannten Methoden der evidenzbasierten Medizin. Sie werden als ergänzende, komplementäre Methoden angeboten.
Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ, analog gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ oder per individueller Honorarvereinbarung (§ 2 GOÄ). Eine Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen ist nicht vorgesehen. Die Erstattung durch private Krankenversicherungen ist abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag.
Die Inanspruchnahme der Leistungen erfolgt freiwillig. Sie wurden vor Durchführung über Inhalt, Umfang und Kosten informiert.
Es werden keine Heilversprechen abgegeben. Der individuelle Verlauf medizinischer Beschwerden kann nicht garantiert werden.
Es erfolgt keine Notfallversorgung. In dringenden medizinischen Fällen wenden Sie sich bitte an:
Diese Regelungen berücksichtigen insbesondere die Hinweise der Bundesärztekammer zu § 7 Abs. 4 MBO-Ä (Fernbehandlung), wonach eine ausschließliche Fernbehandlung zulässig ist, wenn die ärztliche Sorgfalt gewahrt bleibt, eine ausreichende Aufklärung erfolgt und die Behandlung im Einzelfall vertretbar ist.