Telemedizinische Privatpraxis – Abrechnung nach GOÄ
Alle Leistungen erfolgen als telemedizinische Privatpraxis. Eine Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen ist nicht vorgesehen. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ bzw. analog gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ oder auf Basis individueller Honorarvereinbarungen (§ 2 GOÄ).
Ärztliche Beratung, Einordnung von Befunden und individuelle Orientierung im Rahmen der telemedizinischen Konsultation.
Integrative ärztliche Beratung mit Anamnese, Irisdiagnostik, Befundbesprechung und ergänzenden Ansätzen der traditionellen europäischen Medizin
Integrative ärztliche Beratung mit Schwerpunkt traditioneller europäischer Medizin – auch ohne ergänzende Irisdiagnostik möglich.
Abrechnung nach GOÄ, analog (§ 6 Abs. 2 GOÄ) oder per individueller Honorarvereinbarung (§ 2 GOÄ). Keine GKV-Erstattung. Erstattung durch private KV abhängig vom Versicherungsvertrag.
Zahlungsziel: 7 Tage nach Rechnungsstellung. Zahlungswege: Banküberweisung, PayPal, Lastschrift. Bei Nicht-Zahlung: 1 Mahnung (10 € Mahngebühr), danach Sperrung.
Kostenlose Absage bis 24 Stunden vor dem Termin. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen behalten wir uns die volle Berechnung vor.
Es werden keine Heilversprechen abgegeben. Irisdiagnostik und TEM sind komplementärmedizinische Verfahren und ersetzen keine schulmedizinische Diagnostik oder Therapie.